Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen im Restaurant, in den Veranstaltungsräumen des Hotels und des Museums, für die Außenanlagen und für die Reservierung von Zimmern sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Burg Reichenstein GmbH & Co. KG zustande. Der Burg Reichenstein GmbH & Co. KG steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

3. Leistungen

Reservierte Zimmer oder Veranstaltungsräume stehen dem Gast/Besteller nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den genannten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Absprache. Raumänderungen bleiben der Burg Reichenstein GmbH & Co. KG vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen der Burg Reichenstein GmbH & Co. KG für den Gast/Besteller zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für Anlässe die unter freiem Himmel geplant sind. Hier obliegt die Entscheidung der Räumlichkeit der Durchführung seitens der Burg Reichenstein GmbH & Co. KG 24 Stunden vor Veranstaltung.

4. Stornoregelung bei einer Reservierung von Gästezimmern und/oder Veranstaltungsräumen

Bei Stornierung einer Reservierung von Gästezimmern und/oder Veranstaltungsräumen sind grundsätzlich Ausfallkosten zu zahlen. Als Berechnungsgrundlage der Stornierungsgebühren gilt der vertraglich festgelegte Menüpreis und/oder Zimmerrate und/oder Pauschale. Bei Stornierung von verbindlich reservierten Zimmern einer Gruppenbuchung, Stornierung von Zimmern zugehörig zu einer Veranstaltung (unbeschadet Ziffer 5) oder eines gemieteten Raumes:

  • Nach Vertragsunterschrift fallen 20 % des vereinbarten Preises an.
  • Bis 12 Wochen vor Anreisedatum fallen 60 % des vereinbarten Preises an.
  • Bis 4 Wochen vor Anreisedatum fallen 80% des vereinbarten Preises an.
  • Unter 1 Woche vor Anreisedatum fallen 100% des vereinbarten Preises an.

Bei Stornierung von verbindlich reservierten Zimmern einer individuellen Buchung:

 

  • Bis 7 Tage vor Anreisedatum entfallen die Stornierungsgebühren.
  • Unter 7 Tagen vor Anreisedatum fallen 80% des vereinbarten Preises an.

Für alle genannten Fälle gilt: Bei einer Weitervermittlung der Zimmer entfallen jegliche Stornogebühren. Dem Gast/Besteller steht der Nachweis frei, dass die ersparten Aufwendungen im Einzelfall höher ausgefallen sind. Der Burg Reichenstein GmbH & Co. KG bleibt es unbenommen geringere Einsparungen nachzuweisen.

5. Stornierung einzelner Zimmer zugehörig zu einer Veranstaltung

Einzelne Zimmer (max. drei) zugehörig zu einer Veranstaltung mit 10 oder mehr gebuchten Zimmern, können bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden.

6. Stornoregelung bei einer Reservierung von hauseigenen Events

Bei einer Stornierung einer Reservierung von hauseigenen Events gilt Folgendes:

 

  • bis 6 Wochen vor der Veranstaltung: entfallen die Stornierungsgebühren;
  • bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: fallen 50% des vereinbarten Preises an;
  • bis 14 Tage vor der Veranstaltung: fallen 80% des vereinbarten Preises an;
  • am Veranstaltungsvortag sowie am Veranstaltungstag: fallen 100% des vereinbarten Preises an;

 

Der Abzug ersparter Aufwendungen ist pauschal berücksichtigt. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Bei einer Weitervermittlung der Buchung entfallen jegliche Stornogebühren.

7. Anzahlung

Die Burg Reichenstein GmbH & Co. KG ist berechtigt nach Vertragsschluss vom Veranstalter eine Anzahlung in Höhe von 20 % der vereinbarten Gesamtleistungssumme zu verlangen.

8. Aufrechnung

Der Gast/Besteller kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

9. Rücktritt

Die Burg Reichenstein GmbH & Co. KG ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls beispielsweise

  • sie begründet Anlass zu der Annahme erhält, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Burg Reichenstein GmbH & Co. KG zuzurechnen ist;
  • höhere Gewalt oder von der Burg Reichenstein GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist

10. Informationspflicht, Mitteilung der Personenzahl

  1. a) Gruppenanreisen

Um bei Zimmer- oder Gruppenbuchungen ab 10 Personen einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, stellt der Gast/Besteller dem Hotel spätestens 7 Tage vor Ankunft der Gruppe eine vollständige Namensliste zur Verfügung.

  1. b) Seminare, Veranstaltungen und Feierlichkeiten

Die definitive Personenzahl als Berechnungsgrundlage muss der Veranstalter bis 7 Tage vor der Veranstaltung in Textform mitteilen. Davon ausgehend gelten folgende Punkte:

  • Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Burg Reichenstein GmbH & Co. KG mitgeteilt werden und bedarf ihrer Zustimmung.
  • Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  • Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Burg Reichenstein GmbH & Co. KG berechtigt, die vereinbarten Preise neu zu berechnen sowie die bestätigten Räume zu ändern, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist. Im Falle einer entsprechenden Abweichung nach unten ist die Burg Reichenstein GmbH & Co. KG alternativ berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

11. Mindestumsatz

Unsere Hochzeitspauschalen sind buchbar ab 60 Erwachsenen an einem Freitag und ab 80 Erwachsenen an einem Samstag von April bis Oktober. Sollte mit weniger Gästen gefeiert werden, fällt der Mindestumsatz von 12.000,00 EUR an einem Freitag und 16.000,00 EUR an einem Samstag dennoch an. Der Mindestumsatz bezieht sich auf Speisen und Getränke.

12. Servicepauschale bei einer durch Sie beauftragten Veranstaltung

Im Interesse unserer Mitarbeiter berechnen wir Ihnen ab 24.00 Uhr einen stündlichen Nachtzuschlag von € 350 inkl. Personalstunden.

13. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) können die Vertragspartner darüber eine Ausnahmevereinbarung in Textform treffen. In diesen Fällen kann eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet werden.

14. Bautätigkeiten

Auf Grund der Gegebenheiten auf Burg Reichenstein kann es immer wieder zu Bautätigkeiten und daraus folgenden Beeinträchtigungen im Innen- und Außenbereich, dem Restaurantgebäude und Hotelgebäude kommen. Über den zeitlichen Rahmen der Tätigkeiten, können keine verbindlichen, zeitlichen Aussagen getroffen werden.

15. Fälligkeit

Wir wünschen uns eine Begleichung der Rechnung sieben Tage nach Erhalt ohne Abzug auf das u.g. Konto.

16. Schadensersatz

  1. a) Für Beschädigungen oder Verluste an Einrichtung oder Inventar die während eines Aufenthaltes entstehen, haftet der Gast/Besteller, wobei widerlegbar angenommen wird, dass die entstandenen Beschädigungen oder Verluste durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht oder verschuldet wurden. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne die Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen oder Verluste an eingebrachten Gegenständen oder Exponaten übernimmt das Hotel, außer bei Vorsatz und grobem Verschulden, keine Haftung. Eine eventuell notwendige Versicherung von eingebrachten Gegenständen obliegt dem Gast/Besteller.Sämtliches mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
  2. b) Der Kunde hat die Einrichtung des Hotels sowie der Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Bei jeweils mindestens fahrlässiger Beschädigung der Zimmereinrichtung oder bei übermäßiger Verschmutzung, behält sich das Hotel gegenüber dem Gast das Recht der Geltendmachung einer Schadensersatzforderung in Höhe von 15 % des Tagesbuchungspreises für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten und Wiederherstellungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen vor. Der Betrag ist zu reduzieren, wenn der Gast einen geringeren Schaden nachweist. Er ist höher anzusetzen, wenn die Burg Reichenstein GmbH & Co. KG einen höheren Schaden nachweist.

17. Preisklausel

Ändert sich der von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Basis 2010 = 100 gegenüber dem für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so kann jede Partei eine Anpassung des Preises verlangen. Maßstab dafür soll die Veränderung des Indexes sein, soweit dies der Billigkeit entspricht. Die Änderung des Preises wird mit dem Änderungsverlangen wirksam. Eine Preiserhöhung ist ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Leistungstermin unwirksam. Beträgt die verlangte Preiserhöhung mehr als 8 Prozent, kann der Veranstalter die Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Kunde sie entweder innerhalb einer bestimmten Frist annimmt, oder vom Vertrag zurücktritt. Eine Erhöhung des Preises ist ausgeschlossen, wenn die Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden soll.

 

 

18. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Stand: Januar 2023

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